Eine neue Entscheidung des EuGH erleichtert Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung (nach Maßgabe der VO Nr. 715/2007) haben gegen den Fahrzeughersteller einen Schadensersatzanspruch, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Unionsrechtlich geschützt sind auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller (EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21).
Griechenland wegen Luftverschmutzung gegen EU-Recht verstoßen
Wegen der anhaltenden Luftverschmutzung in Athen und weil keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um die Luftverschmutzung so gering wie möglich zu halten, hat Griechenland nach Ansicht des EuGH (Entscheidung vom 16.2.2023, Rs. C-633/21) gegen EU-Recht verstoßen.
Sanktionen wegen Zwangslandung eines Flugzeugs im Mai 2021 in Belarus rechtens
Das Europäische Gericht (EuG) befand in seiner Entscheidung vom 15.2.2023 (Rs. T-536/21) die von der EU gegen das für den belarussischen Luftraum zuständige Staatsunternehmen verhängten Sanktionen wegen der im Mai 2021 mit einem Kampfjet erzwungenen Zwischenlandung eines Flugzeuges - Ryanair-Flug FR4978 - mit mehr als 100 Menschen auf dem Weg von Athen nach Vilnius an Bord, bei der nach der erzwungenen Landung ein regierungskritischer Blogger festgenommen wurde, für unionsrechtskonform.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichenden Schutzes von Hinweisgebern (Whistleblower)
Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, unzureichend umgesetzt hat. Gestützt auf ähnliche Gründe werden sieben weitere EU-Mitgliedstaaten verklagt. Vgl. dazu die PM der Kommission vom 15.2.2023.https://germany.representation.ec.europa.eu/news/aktuelle-vertragsverletzungsverfahren-klage-gegen-deutschland-wegen-mangelnden-schutzes-von-2023-02-15_de
Das Europäische Gericht (EUG) bestätigt EU-Rechtskonformität der erweiterten Befugnisse der EU-Energie-Agentur ACER
Das EuG hat die der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) eingeräumten Befugnisse zum Erlass von Einzelfallentscheidungen über grenzübergreifende Angelegenheiten als unionsrechtskonform befunden. ACER ist hiernach befugt, Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber abzuändern, um ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Energierecht zu gewährleisten. Dazu näher EuG, Urteil vom 15.02.2023 - T- 606/20.
Streichung eines Stromprojektes aus der Liste der Europäischen Union der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Das Gericht der EU (EuG, Urteil vom 08.02.2023 - T-295/20) hat eine Klage der Aquind Gruppe (Vorhabenträgerin für eine Verbindungsleitung zwischen den Stromübertragungsnetzen des Vereinigten Königreichs und Frankreichs) gegen die Streichung einer geplanten Stromverbindungsleitung aus der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse abgewiesen. Zum Hintergrund: Die zur Vollendung des Energiebinnenmarkts als wesentlich angesehenen Infrastrukturen werden auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2018/540 in die Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" (PCI) der Europäischen Union aufgenommen. Diese Liste wird alle zwei Jahre neu erstellt.
Rat der Europäischen Union muss Zugang zu legislativen Dokumenten gewähren
In einem Urteil vom 25.01.2023 hat der EuG entschieden, dass zu den in den Arbeitsgruppen des Rates ausgetauschten Dokumente -im Streitfall betraf dies Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren über die Änderung der Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss – auch mit Blick aus die Ausnahme in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 VO (EG) 1049/2001 Zugang zu gewähren ist.
Nationale, über Unionsrecht hinausgehende Beschränkungen der Absatzförderung von Biozidprodukte sind mit dem EU-Recht vereinbar
Der EuGH befand mit seiner Entscheidung vom 19.1.2023 (Rs. C-147/21), dass solche Verbote keine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellten, die den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zum Ziel haben, geeignet sind, diese Ziele zu erreichen, und nicht über das hierzu Erforderliche hinausgehen. Die Verordnung über Biozidprodukte stehe einer nationalen Regelung entgegen, die bei der an Fachleute gerichteten Werbung einen zusätzlichen Hinweis vorschreibt
Das Lieferkettengesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft
Das die EU-Lieferkettenrichtlinie umsetzende Lieferkettengesetz tritt n Deutschland zum 01.01.2023 in Kraft. Große Unternehmen sind dann dafür verantwortlich, dass Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten in ihren Lieferketten eingehalten werden. Hintergrundinformationen finden sich unter https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz/
Neue Verordnung für entwaldungsfreie Agrarlieferketten kommt.
Die EU-Staaten haben sich auf eine Verordnung für entwaldungsfreie Agrarlieferketten verständigt. Bestimmte Rohstoffe und Produkte dürfen nach dieser voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft tretenden Verordnung nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und zugleich in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Näheres hierzu vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/nachhaltige-agrarlieferketten-1960830
Kein Schadensersatzanspruch auf Grundlage des EU-Rechts wegen Erkrankungen infolge von Luftverschmutzung
Nach Ansicht des EuGH verleihen die europäischen Richtlinien zur Luftqualität einzelnen Bürgern keine Rechte, die zu Schadenersatz führen könnten. Dazu EuGH, Urteil vom 22.12.2022, C-279/21
Auslieferung eines EU-Bürgers an Drittstaat nach EU-Recht zulässig
Die Auslieferung eines Unionsbürgers an einen Drittstaat zum Strafvollzug kann zur Vermeidung von Straflosigkeit gerechtfertigt sein entschied der EuGH am 22.12.2022 (Rs. C-237/21). Der ersuchte Mitgliedstaat hier Deutschland - muss bei einer solchen Sachlage sich aktiv um diese Zustimmung bemühen, damit die Strafe im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verbüßt wird und damit der Gefahr der Straflosigkeit entgegengewirkt werden kann. Auch ohne eine solche Zustimmung ist eine Auslieferung europarechtlich grundsätzlich möglich. Das deutsche Grundgesetz verbietet nämlich die Auslieferung eines Deutschen an einen Drittstaat. Mit Blick darauf erlaubt das Unionsrecht eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten, soweit diese Ungleichbehandlung auf objektiven Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht.
Oligarchen und Unternehmen aus Russland und Belarus klagen vor dem EuGH gegen EU-Sanktionen
Oligarchen und Unternehmen aus Russland und Belarus klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Sanktionen der Europäischen Union. Derzeit sollen - wie sich aus Dokumenten auf der Website des Gerichtshofes ergibt - bereits 61 Klagen von sanktionierten Personen und Unternehmen vor dem EuGH anhängig sein.
Neue Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenverkehr in Vorbereitung
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss für den transatlantischen Datenschutzrahmen vorgelegt nachdem diese nach Überprüfung des neuen (datenschutzrechtlichen) US-Rechtsrahmen zur Einschätzung gelangte, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleiste. Gemäß Artikel 45 Abs. 3 DS-GVO kann die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt beschließen, dass ein Drittland ein "angemessenes Schutzniveau" bietet, also der dem in der EU gebotenen Schutzniveau nach gleichwertig ist. Angemessenheitsbeschlüsse führen dazu, dass personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland übermittelt werden können, ohne dass es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf. Der EuGH hatte einen früheren Angemessenheitsbeschluss zum Datenschutzschild EU-USA für ungültig erklärt. Der Vorschlag soll nach Angaben der Kommission den auch vom EuGH in seiner Schrems-II-Entscheidung vom Juli 2020 geäußerten Bedenken Rechnung tragen. Der von der Kommission vorgelegte Beschlussentwurf folgt der Unterzeichnung eines US-Dekrets durch US-Präsident Biden am 7.10.2022 hierzu. Zu den Einzelheiten vgl. BfDI https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Europa-Internationales/Internationaler_Datentransfer.html.
Löschpflichten von Google & Co.
Suchmaschinen wie Google sind verpflichtet, Links zu Webseiten zu löschen, die nachweisbar falsche Informationen enthalten. Betroffene sind nicht gehalten, zuerst gegen die Verbreiter solcher Informationen im Netz vorzugehen, sondern können sogleich die Verantwortlichen der Suchmaschinen in die Pflicht nehmen. EuGH, Urteil vom 8.12.2022 - C-460/20
Keine Unterrichtungspflicht für Rechtsanwälte bei aggressiver Steuerplanung
Die Richtlinie 2011/16/EU sieht vor, dass alle Intermediäre, die an potentiell aggressiven, grenzüberschreitenden Steuerplanungen beteiligt sind, diese den zuständigen Steuerbehörden melden müssen. Diese Verpflichtung trifft alle, die an der Konzeption, Vermarktung, Organisation oder Verwaltung der Umsetzung solcher Steuergestaltungen beteiligt sind. Eine solche Verpflichtung würde das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten verletzen. Entsprechende Unterrichtungspflichten seien mit dem Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant unvereinbar, das durch Art. 7 der EU-Grundrechtecharta besonders geschützt ist. Durch das Berufsgeheimnis sei auch die Rechtsberatung geschützt. Abgesehen von Ausnahmefällen müssten Mandanten darauf vertrauen dürfen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem davon unterrichtet. EuGH, Urteil vom 8.12.2022 - C-694/20
EU-Staaten einigen sich auf Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
Die EU-Staaten haben sich bei neuen Gesetzen gegen die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche u.a. auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro verständigt. Außerdem sind Beschränkungen für Kryptowährungen wie Bitcoin geplant. Das EU-Parlament muss dazu eine mehrheitsfähige Position finden.
Neue EU-Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit
EU schafft neue Regelungen zur besseren Sicherheit von Verbraucherprodukten mit einer neuen, ab 2024 geltenden Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit. Diese soll unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden, gewährleisten, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Verbraucher sollen einen Ansprechpartner innerhalb der EU erhalten, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können Verbraucher müssen künftig im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden Online-Marktplätze müssen anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Näheres vgl. BMUV https://www.bmuv.de/pressemitteilung/eu-beschliesst-neue-regelungen-zur-besseren-sicherheit-von-verbraucherprodukten Produktkennzeichnung Verpackungen für Lebensmittel, bei denen tierisches Fett durch andere Zutaten ersetzt worden ist, müssen nicht auf der Vorderseite eine Angabe dieser Ersatzzutaten aufweisen, und zwar auch dann, wenn dem Produktnamen diese Abweichung nicht zu entnehmen sei. Das Ziel, den Verbraucher vor Täuschungen durch unrichtige Informationen zu schützen, würde durch die Zutatenliste auf der Rückseite erreicht. EuGH, Urteil vom 1.12.2022 - C 595/21
Neue Ökodesign-Vorgaben für langlebigere Produkte
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone verständigt. Solche Geräte sollen künftig so leichter reparierbar sein. Hersteller müssen künftig bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates gewährleisten. Produkthersteller müssen nach den beschlossenen Regelungen Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen sie das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Updates dürften gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Die neue Ökodesign-Verordnung reduziere zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 Terrawattstunden. Die neuen Anforderungen sollen nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft treten und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte. Näheres vgl. BMUV https://www.bmuv.de/pressemitteilung/smartphones-und-tablets-sind-zukuenftig-leichter-reparierbar
Geldwäsche-Richtlinie teilweise unwirksam
Die Geldwäsche-Richtlinie verfolgt den Ansatz, dass Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Der mit diesem Transparenzerfordernis verbundene Eingriff in die durch die der EU-Grundrechte-Charta gewährleisteten Rechte ist nach Ansicht des EuGH weder auf das absolut Erforderliche beschränkt noch stehe er in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten Ziel. Die Geldwäsche-Richtlinie befand der EuGH insoweit insb. deshalb für unwirksam, als der freie Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer mit Blick auf den damit verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten nicht gerechtfertigt seien. Die verbreiteten Angaben ermöglichten es einer potenziell unbegrenzten Zahl von Personen, sich über die materielle und finanzielle Situation eines wirtschaftlichen Eigentümers Kenntnis zu verschaffen. Die möglichen Folgen einer etwaigen missbräuchlichen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für die betroffenen Personen würden dadurch verschärft, dass diese Daten, sobald sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden sind, nicht nur frei abgerufen, sondern auch auf Vorrat gespeichert und verbreitet werden könnten. EuGH, Urt. v. 22.11.2022, C-37/20, C-601/20
EU-Regeln für digitale Märkte in Kraft getreten – der Digital Market Act
Mit dem neuen EU-Verordnung über digitale Märkte - der Digital Market Act (DMA) - soll unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen und für faire und offene digitale Märkte sorgen. Die Verordnung über digitale Märkte definiert anhand objektiver Kriterien große Online-Plattform als "Gatekeeper". Dabei handelt es sich um digitale Plattformen, die als wichtige Brücke zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern wirken und aufgrund dieser Stellung die Macht haben, als privater Akteur die Regeln festzulegen und den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu steuern. Der DMA reguliert die zulässigen Praktiken von Gatekeepern durch eine Liste von Verpflichtungen und Verboten, die die Gatekeeper in ihrem täglichen Betrieb einhalten müssen, damit faire und offene digitale Märkte gewährleistet sind. Hiervon betroffen sein sollen folgende Dienstleistungen: Online-Vermittlungsdienste wie solche zum Herunterladen von Computer- oder Handyprogrammen, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste. Näheres hierzu unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de
Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
Nachdem der EuGH bereits am 8.4.2014 die Vorgaben zu einer anlasslosen, ausnahmslosen, flächendeckenden und zeitlich unbegrenzten Vorratsspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten in der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der Grundrechtscharta erklärt hatte, war zu erwarten, dass dieser auch die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im TKG 2015, die ebenfalls eine anlasslose, umfassende und nicht auf einen Zeitraum beschränkte Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten vorsieht, als unionsrechtswidrig bewertet. EuGH, 20.09.2022 - C-793/19, C-794/19
Unionsbürger verliert Aufenthaltsrecht wegen unangemessenen Bezugs von Grundsicherung
Zur Verhinderung einer dauerhaften Inanspruchnahme der Sozialhilfesysteme kann das Recht auf Einreise und Aufenthalt eines EU-Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland, der sich dort nicht als Arbeitnehmer aufhält und weder ausreichend krankenversichert noch ausreichende Existenzmittel zur Verfügung stehen, auch unter Berücksichtigung familiärer Bindungen verloren gehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz zulasten eines über 70 Jahre alten Polen, der 2019 nach Deutschland zur nach seinen Angaben ihn pflegenden Tochter reiste und seit Mitte 2020 Leistungen zur Grundsicherung im Alter bezog. VG Mainz, Urteil vom 12.08.2022 - 4 K 569/21
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