Europarechts-News

Eine neue Entscheidung des EuGH erleichtert Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

 Käu­fer eines Kraft­fahr­zeugs mit einer un­zu­läs­si­gen Ab­schalt­ein­rich­tung (nach Maßgabe der VO Nr. 715/2007) haben gegen den Fahr­zeug­her­stel­ler einen Scha­dens­er­satzanspruch, wenn dem Käu­fer durch diese Ab­schalt­ein­rich­tung ein Scha­den ent­stan­den ist. Unionsrechtlich geschüt­zt sind auch die Ein­zel­in­ter­es­sen des in­di­vi­du­el­len Käu­fers eines Kraft­fahr­zeugs ge­gen­über des­sen Her­stel­ler (EuGH, Urt. v. 21.03.2023, C-100/21).

Griechenland wegen Luftverschmutzung gegen EU-Recht verstoßen

Wegen der an­hal­ten­den Luft­ver­schmut­zung in Athen und weil keine ge­eig­ne­ten Maß­nah­men er­grif­fen wurden, um die Luft­ver­schmut­zung so ge­ring wie mög­lich zu halten, hat Griechenland  nach Ansicht des EuGH (Entscheidung vom 16.2.2023, Rs. C-633/21) gegen EU-Recht verstoßen.


Sanktionen wegen Zwangslandung eines Flugzeugs im Mai 2021 in Belarus rechtens

Das Europäische Gericht (EuG) befand in seiner Entscheidung vom 15.2.2023 (Rs. T-536/21) die von der EU gegen das für den belarussischen Luftraum zuständige Staatsunternehmen verhängten Sanktionen wegen der im Mai 2021 mit einem Kampfjet erzwungenen Zwischenlandung eines Flugzeuges - Ryan­air-Flug FR4978 - mit mehr als 100 Men­schen auf dem Weg von Athen nach Vil­ni­us an Bord, bei der nach der erzwungenen Landung ein regierungskritischer Blogger festgenommen wurde, für unionsrechtskonform.


Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichenden Schutzes von Hinweisgebern (Whistleblower)

Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, unzureichend umgesetzt hat. Gestützt auf ähnliche Gründe werden sieben weitere EU-Mitgliedstaaten verklagt. Vgl. dazu die PM der Kommission vom 15.2.2023.https://germany.representation.ec.europa.eu/news/aktuelle-vertragsverletzungsverfahren-klage-gegen-deutschland-wegen-mangelnden-schutzes-von-2023-02-15_de  


Das Europäische Gericht (EUG) bestätigt EU-Rechtskonformität der erweiterten Befugnisse der EU-Energie-Agentur ACER

Das EuG hat die der Agen­tur der Eu­ro­päi­schen Union für die Zu­sam­men­ar­beit der En­er­gie­re­gu­lie­rungs­be­hör­den (ACER) eingeräumten Befugnisse zum Er­lass von Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen über grenz­über­grei­fen­de An­ge­le­gen­hei­ten als unionsrechtskonform befunden. ACER ist hiernach befugt, Vor­schlä­ge der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber abzu­än­dern, um ihre Ver­ein­bar­keit mit dem EU-En­er­gie­recht zu ge­währ­leis­ten. Dazu näher EuG, Urteil vom 15.02.2023 - T- 606/20.

Streichung eines Stromprojektes aus der Liste der Europäischen Union der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Das Gericht der EU (EuG, Urteil vom 08.02.2023 - T-295/20) hat eine Klage der Aquind Grup­pe (Vorhabenträgerin für eine Verbindungsleitung zwischen den Stromübertragungsnetzen des Vereinigten Königreichs und Frankreichs) gegen die Strei­chung einer ge­plan­ten Strom­ver­bin­dungs­lei­tung aus der Uni­ons­lis­te der Vor­ha­ben von ge­mein­sa­mem In­ter­es­se ab­ge­wie­sen. Zum Hintergrund: Die zur Vollendung des Energiebinnenmarkts als wesentlich angesehenen Infrastrukturen werden auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2018/540 in die Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" (PCI) der Europäischen Union aufgenommen. Diese Liste wird alle zwei Jahre neu erstellt.


Rat der Europäischen Union muss Zugang zu legislativen Dokumenten gewähren

In einem Urteil vom 25.01.2023 hat der EuG entschieden, dass zu den in den Arbeitsgruppen des Rates ausgetauschten Dokumente -im Streitfall betraf dies Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren über die Änderung der Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss – auch mit Blick aus die Ausnahme in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 VO (EG) 1049/2001 Zugang zu gewähren ist.


Nationale, über Unionsrecht hinausgehende Beschränkungen der Absatzförderung von Biozidprodukte sind mit dem EU-Recht vereinbar

Der EuGH befand mit seiner Entscheidung vom 19.1.2023 (Rs. C-147/21), dass sol­che Ver­bo­te keine Be­hin­de­rung des frei­en Wa­ren­ver­kehrs darstellten, die den Schutz der Ge­sund­heit und der Um­welt zum Ziel haben, ge­eig­net sind, diese Ziele zu er­rei­chen, und nicht über das hier­zu Er­for­der­li­che hin­aus­ge­hen. Die Verordnung über Biozidprodukte stehe einer nationalen Regelung entgegen, die bei der an Fachleute gerichteten Werbung einen zusätzlichen Hinweis vorschreibt


Das Lieferkettengesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft 

Das die EU-Lieferkettenrichtlinie umsetzende Lie­fer­ket­ten­ge­setz tritt n Deutsch­land zum 01.01.2023 in Kraft. Große Un­ter­neh­men sind dann dafür verantwortlich, dass Men­schen­rech­te oder umweltbezogene Pflichten in ihren Lie­fer­ket­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Hintergrundinformationen finden sich unter https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz/ 

Neue Verordnung für ent­wal­dungs­freie Agrar­lie­fer­ket­ten kommt. 

Die EU-Staaten haben sich auf eine Verordnung für ent­wal­dungs­freie Agrar­lie­fer­ket­ten verständigt. Be­stimm­te Roh­stof­fe und Pro­duk­te dür­fen nach dieser voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft tretenden Verordnung nur dann auf dem EU-Markt an­ge­bo­ten wer­den, wenn sie ent­wal­dungs- und wald­schä­di­gungs­frei sind und zugleich in Übereinstimmung mit den Ge­set­zen des Ur­sprungs­lands pro­du­ziert wur­den. Näheres hierzu vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/nachhaltige-agrarlieferketten-1960830 

Kein Schadensersatzanspruch auf Grundlage des EU-Rechts wegen Erkrankungen infolge von Luftverschmutzung 

Nach Ansicht des EuGH verleihen die eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en zur Luft­qua­li­tät einzelnen Bürgern keine Rech­te, die zu Scha­den­er­satz füh­ren könn­ten. Dazu EuGH, Urteil vom 22.12.2022, C-279/21 

Auslieferung eines EU-Bürgers an Drittstaat nach EU-Recht zulässig 

Die Aus­lie­fe­rung eines Uni­ons­bür­gers an einen Dritt­staat zum Strafvoll­zug kann zur Vermeidung von Straflosigkeit ge­recht­fer­tigt sein entschied der EuGH am 22.12.2022 (Rs. C-237/21). Der ersuchte Mitgliedstaat hier Deutschland - muss bei einer solchen Sachlage sich aktiv um diese Zustimmung bemühen, damit die Strafe im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verbüßt wird und damit der Gefahr der Straflosigkeit entgegengewirkt werden kann. Auch ohne eine solche Zustimmung ist eine Auslieferung europarechtlich grundsätzlich möglich. Das deutsche Grundgesetz verbietet nämlich die Auslieferung eines Deutschen an einen Drittstaat. Mit Blick darauf erlaubt das Unionsrecht eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten, soweit diese Ungleichbehandlung auf objektiven Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht. 

Oligarchen und Unternehmen aus Russland und Belarus klagen vor dem EuGH gegen EU-Sanktionen 

Oligarchen und Unternehmen aus Russland und Belarus klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Sanktionen der Europäischen Union. Der­zeit sollen - wie sich aus Dokumenten auf der Website des Gerichtshofes ergibt - be­reits 61 Kla­gen von sank­tio­nier­ten Per­so­nen und Un­ter­neh­men vor dem EuGH an­hän­gig sein. 

Neue Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenverkehr in Vorbereitung 

Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on hat einen Ent­wurf für einen An­ge­mes­sen­heits­be­schlus­s für den trans­at­lan­ti­schen Da­ten­schutz­rah­men vor­ge­legt nachdem diese nach Überprüfung des neuen (datenschutzrechtlichen) US-Rechtsrahmen zur Einschätzung gelangte, dass die USA ein an­ge­mes­se­nes Schutz­ni­veau für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gewährleiste. Gemäß Artikel 45 Abs. 3 DS-GVO kann die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt beschließen, dass ein Drittland ein "angemessenes Schutzniveau" bietet, also der dem in der EU gebotenen Schutzniveau nach gleichwertig ist. Angemessenheitsbeschlüsse führen dazu, dass personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland übermittelt werden können, ohne dass es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf. Der EuGH hatte einen früheren Angemessenheitsbeschluss zum Datenschutzschild EU-USA für ungültig erklärt. Der Vorschlag soll nach Angaben der Kommission den auch vom EuGH in seiner Schrems-II-Entscheidung vom Juli 2020 geäußerten Bedenken Rechnung tragen. Der von der Kommission vorgelegte Beschlussentwurf folgt der Unterzeichnung eines US-Dekrets durch US-Präsident Biden am 7.10.2022 hierzu. Zu den Einzelheiten vgl. BfDI https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Europa-Internationales/Internationaler_Datentransfer.html. 

Löschpflichten von Google & Co. 

Such­ma­schi­nen wie Goog­le sind verpflichtet, Links zu Web­sei­ten zu lö­schen, die nach­weis­bar fal­sche In­for­ma­tio­nen enthalten. Be­trof­fe­ne sind nicht gehalten, zuerst gegen die Verbreiter solcher In­for­ma­tio­nen im Netz vorzugehen, son­dern kön­nen sogleich die Verantwortlichen der Suchmaschinen in die Pflicht neh­men. EuGH, Urteil vom 8.12.2022 - C-460/20 

Keine Unterrichtungspflicht für Rechtsanwälte bei aggressiver Steuerplanung 

Die Richtlinie 2011/16/EU sieht vor, dass alle Intermediäre, die an potentiell aggressiven, grenzüberschreitenden Steuerplanungen beteiligt sind, diese den zuständigen Steuerbehörden melden müssen. Diese Verpflichtung trifft alle, die an der Konzeption, Vermarktung, Organisation oder Verwaltung der Umsetzung solcher Steuergestaltungen beteiligt sind. Eine solche Verpflichtung würde das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten verletzen. Entsprechende Unterrichtungspflichten seien mit dem Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant unvereinbar, das durch Art. 7 der EU-Grundrechtecharta besonders geschützt ist. Durch das Berufsgeheimnis sei auch die Rechtsberatung geschützt. Abgesehen von Ausnahmefällen müssten Mandanten darauf vertrauen dürfen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem davon unterrichtet. EuGH, Urteil vom 8.12.2022 - C-694/20 

EU-Staaten einigen sich auf Bargeldobergrenze von 10.000 Euro 

Die EU-Staa­ten haben sich bei neuen Ge­set­zen gegen die Fi­nan­zie­rung von Ter­ro­ris­mus und Geld­wä­sche u.a. auf eine Bar­geld­ober­gren­ze von 10.000 Euro verständigt. Außerdem sind Be­schrän­kun­gen für Kryp­to­wäh­run­gen wie Bit­co­in ge­plant. Das EU-Par­la­ment muss dazu eine mehrheitsfähige Position finden. 

Neue EU-Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit 

EU schafft neue Regelungen zur besseren Sicherheit von Verbraucherprodukten mit einer neuen, ab 2024 geltenden Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit. Diese soll unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden, gewährleisten, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Verbraucher sollen einen Ansprechpartner innerhalb der EU erhalten, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können Verbraucher müssen künftig im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden Online-Marktplätze müssen anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Näheres vgl. BMUV https://www.bmuv.de/pressemitteilung/eu-beschliesst-neue-regelungen-zur-besseren-sicherheit-von-verbraucherprodukten Produktkennzeichnung Ver­pa­ckun­gen für Le­bens­mit­tel, bei denen tie­ri­sches Fett durch an­de­re Zu­ta­ten er­setzt wor­den ist, müs­sen nicht auf der Vor­der­sei­te eine An­ga­be die­ser Er­satz­zu­ta­ten auf­wei­sen, und zwar auch dann, wenn dem Pro­dukt­na­men diese Ab­wei­chung nicht zu ent­neh­men sei. Das Ziel, den Ver­brau­cher vor Täu­schun­gen durch un­rich­ti­ge In­for­ma­tio­nen zu schüt­zen, würde durch die Zu­ta­ten­lis­te auf der Rück­sei­te er­reicht. EuGH, Urteil vom 1.12.2022 - C 595/21 

Neue Ökodesign-Vorgaben für langlebigere Produkte 

Die EU-Mit­glied­staa­ten und die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on haben sich auf neue Öko­de­sign-Re­geln für Smart­pho­nes, Ta­blets, Mo­bil­te­le­fo­ne und schnur­lo­se Te­le­fo­ne verständigt. Sol­che Ge­rä­te sollen künf­tig so leich­ter re­pa­rier­bar sein. Her­stel­ler müssen künftig be­stimm­te Er­satz­tei­le und Re­pa­ra­tur­in­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len und Soft­ware-Up­dates ge­währ­leis­ten. Produkthersteller müssen nach den beschlossenen Regelungen Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen sie das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Updates dürften gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Die neue Ökodesign-Verordnung reduziere zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 Terrawattstunden. Die neuen Anforderungen sollen nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft treten und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte. Näheres vgl. BMUV https://www.bmuv.de/pressemitteilung/smartphones-und-tablets-sind-zukuenftig-leichter-reparierbar 

Geldwäsche-Richtlinie teilweise unwirksam 

Die Geldwäsche-Richtlinie verfolgt den Ansatz, dass In­for­ma­tio­nen zu wirt­schaft­li­chen Ei­gen­tü­mern von Ge­sell­schaf­ten in der EU in allen Fäl­len für die Öf­fent­lich­keit ein­seh­bar sein müs­sen, um Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu ver­hin­dern. Der mit diesem Transparenzerfordernis ver­bun­de­ne Ein­griff in die durch die der EU-Grund­rech­te-Char­ta ge­währ­leis­te­ten Rech­te ist nach Ansicht des EuGH weder auf das ab­so­lut Er­for­der­li­che be­schränkt noch stehe er in einem an­ge­mes­se­nen Ver­hält­nis zu dem damit ver­folg­ten Ziel. Die Geldwäsche-Richtlinie befand der EuGH insoweit insb. deshalb für unwirksam, als der freie Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer mit Blick auf den damit verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten nicht gerechtfertigt seien. Die verbreiteten Angaben ermöglichten es einer potenziell unbegrenzten Zahl von Personen, sich über die materielle und finanzielle Situation eines wirtschaftlichen Eigentümers Kenntnis zu verschaffen. Die möglichen Folgen einer etwaigen missbräuchlichen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für die betroffenen Personen würden dadurch verschärft, dass diese Daten, sobald sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden sind, nicht nur frei abgerufen, sondern auch auf Vorrat gespeichert und verbreitet werden könnten. EuGH, Urt. v. 22.11.2022, C-37/20, C-601/20 

EU-Regeln für digitale Märkte in Kraft getreten – der Digital Market Act 

Mit dem neuen EU-Verordnung über di­gi­ta­le Märk­te - der Di­gi­tal Mar­ket Act (DMA) - soll un­lau­te­ren Prak­ti­ken von Un­ter­neh­men, die als Gate­kee­per in di­gi­ta­len Märk­ten fun­gie­ren, ein Ende set­zen und für faire und of­fe­ne di­gi­ta­le Märk­te sor­gen. Die Verordnung über digitale Märkte definiert anhand objektiver Kriterien große Online-Plattform als "Gatekeeper". Dabei handelt es sich um digitale Plattformen, die als wichtige Brücke zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern wirken und aufgrund dieser Stellung die Macht haben, als privater Akteur die Regeln festzulegen und den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu steuern. Der DMA reguliert die zulässigen Praktiken von Gatekeepern durch eine Liste von Verpflichtungen und Verboten, die die Gatekeeper in ihrem täglichen Betrieb einhalten müssen, damit faire und offene digitale Märkte gewährleistet sind. Hiervon betroffen sein sollen folgende Dienstleistungen: Online-Vermittlungsdienste wie solche zum Herunterladen von Computer- oder Handyprogrammen, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste. Näheres hierzu unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de 

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht 

Nachdem der EuGH bereits am 8.4.2014 die Vorgaben zu einer anlasslosen, ausnahmslosen, flächendeckenden und zeitlich unbegrenzten Vorratsspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten in der Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der Grundrechtscharta erklärt hatte, war zu erwarten, dass dieser auch die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im TKG 2015, die ebenfalls eine anlasslose, umfassende und nicht auf einen Zeitraum beschränkte Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten vorsieht, als unionsrechtswidrig bewertet. EuGH, 20.09.2022 - C-793/19, C-794/19 

Unionsbürger verliert Aufenthaltsrecht wegen unangemessenen Bezugs von Grundsicherung 

Zur Verhinderung einer dauerhaften Inanspruchnahme der Sozialhilfesysteme kann das Recht auf Einreise und Aufenthalt eines EU-Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland, der sich dort nicht als Arbeitnehmer aufhält und weder ausreichend krankenversichert noch ausreichende Existenzmittel zur Verfügung stehen, auch unter Berücksichtigung familiärer Bindungen verloren gehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz zulasten eines über 70 Jahre alten Polen, der 2019 nach Deutschland zur nach seinen Angaben ihn pflegenden Tochter reiste und seit Mitte 2020 Leistungen zur Grundsicherung im Alter bezog. VG Mainz, Urteil vom 12.08.2022 - 4 K 569/21 

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